„Das Händedesinfektionsmittel EO-HDC-001 sowie der hochkonzentrierter IPA/Wasser-Reiniger EO-EXO-CV wurden ursprünglich zur internen Nutzung entwickelt. Durch die Ausnahmezulassung, dürfen wie diese nun auch an berufsmäßige Verwender abgeben“, erklärt Markus Geßner, Marketing- und Vertriebsverantwortlicher der Emil Otto GmbH. Neben der Flussmittelherstellung wird das hessische Familienunternehmen nun auch die Herstellung des Desinfektionsmittels hochfahren. Nach Aussage Geßners wird das Unternehmen dabei auf die üblichen Margenzuschläge verzichten. „Die Herstellung dieser Mittel unter einem reinen wirtschaftlichen Aspekt zu sehen, ist in unseren Augen falsch. Es ist unsere Pflicht, als Teil dieser Gesellschaft unseren Beitrag zu leisten, wenn wir helfen können“, so Geßner.
Das Desinfektionsmittel EO-HDC-001 besteht zu mind. 70% aus Isopropanol, sowie aus Glycerin. Das Mittel kann zum Desinfizieren, Reinigen und Pflegen der Hände eingesetzt werden, hat eine gute Hautverträglichkeit und wird in 250ml abgegeben. Dank des hohen Isopropanolanteils ist eine sichere Reinigung gewährleistet. Die Herstellung erfolgt nach Apothekenrezeptur. Der Reiniger EO-EXO-CV, ebenfalls mit einem Mindestanteil von 70% Isopropanol versehen und kann auch zur Händedesinfektion genutzt werden. Die Reinigung von Oberflächen ist ebenfalls möglich. Die Anwendung ist einfach und rückstandsfrei, bei einer hohen Reinigungswirkung und schnellen Trocknung. Die Abgabe erfolgt in einer 500ml-Pumpsprühflasche. Die Herstellung erfolgt ebenfalls nach Apothekenrezeptur.