Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 20.03.2020 eine Ausnahmezulassung für die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln erlassen. Das bedeutet, dass wir ab sofort ebenfalls unsere Desinfektionsmittel an alle Einrichtungen der öffentlichen Gesundheit wie Krankenhäuser, Arztpraxen, Gesundheitszentren, aber auch andere Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der öffentlichen Versorgung wie Rathäuser, Gesundheitsämter etc. abgeben dürfen. Diese Zulassung gilt vorerst bis September 2020.
Produkt | Anwendungsverfahren |
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EO-EXO-CV | Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel |
EO-EXO-CV2 | Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel |
EO-EXO-CV3 | Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel |
EO-HDC-001 | Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel |
EO-HDC-002 | Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel |
EO-HDC-002 Gel-Hellblau | Händedesinfektionsmittel |
EO-HDC-002 Gel-Rosa | Händedesinfektionsmittel |
EO-HDC-003 | Händedesinfektionsmittel |
EO-HDC-004 | Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel |