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Reinigungsprodukte

Desinfektionsmittel

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 20.03.2020 eine Ausnahmezulassung für die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln erlassen. Das bedeutet, dass wir ab sofort ebenfalls unsere Desinfektionsmittel an alle Einrichtungen der öffentlichen Gesundheit wie Krankenhäuser, Arztpraxen, Gesundheitszentren, aber auch andere Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der öffentlichen Versorgung wie Rathäuser, Gesundheitsämter etc. abgeben dürfen. Diese Zulassung gilt vorerst bis September 2020.

Produkt Anwendungsverfahren
EO-EXO-CV Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel
EO-EXO-CV2 Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel
EO-EXO-CV3 Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel
EO-HDC-001 Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel
EO-HDC-002 Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel
EO-HDC-002 Gel-Hellblau Händedesinfektionsmittel
EO-HDC-002 Gel-Rosa Händedesinfektionsmittel
EO-HDC-003 Händedesinfektionsmittel
EO-HDC-004 Händedesinfektionsmittel und Oberflächendesinfektionsmittel