Das Flussmittel muss eine kontrollierte Verzinnung ermöglichen, sodass nur die definierte Länge der Litze benetzt wird. Gleichzeitig darf es weder die Kabel- und Litzenumhüllung beeinträchtigen noch korrosiv auf die spätere Verbindung wirken.
Das Flussmittel muss eine kontrollierte Verzinnung ermöglichen, sodass nur die definierte Länge der Litze benetzt wird. Gleichzeitig darf es weder die Kabel- und Litzenumhüllung beeinträchtigen noch korrosiv auf die spätere Verbindung wirken.